Die CSR Berichtspflicht und die EU Taxonomie –

Was ist NEU?

Corporate Social Responsibility (CSR) und die neuen steuerlichen Veränderungen zum Thema Nachhaltigkeit in der EU ab 2024.

Das ist schon toll, wenn Unternehmen sich für mehr Nachhaltigkeit einsetzen. Das ist ein richtiger Pluspunkt, ein Add-On – ist ja schließlich kein Muss, oder?

Oh doch! Dass Unternehmen sich für mehr Nachhaltigkeit einsetzen, basiert schon lange nicht mehr auf reiner Freiwilligkeit. Denn auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es mittlerweile Gesetze, die ökologische, ökonomische und soziale Aspekte an die Unternehmen herantragen und diesen Sorgfaltspflichten auferlegen.

Daher erfahren Sie in diesem Artikel mehr zu der geplanten Ausweitung der gesetzlichen Berichtspflicht mit definiertem Berichtsrahmen (CSRD und CSR-RUG). Diese tritt ab 01.01.2024 in Kraft und welche Unternehmen jetzt NEU, durch die Ausweitung, berichten dürfen. Und damit Sie das alles in den richtigen Kontext zum Thema Nachhaltigkeit setzen können, klären wir auch gleich nochmal die Grundthemen und Begrifflichkeiten.

Die CSR Berichtspflicht-

Transparenz über nachhaltige Aspekte in Unternehmen

Die sogenannte CSR Berichtspflicht soll dazu beitragen, mehr Transparenz über die ökologische und die soziale Aspekte, in den Unternehmen zu schaffen.
Eigentlich sind bereits seit 2017 bestimmte Unternehmen in Deutschland verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, der sich auf nicht-finanzielle Informationen zu folgenden Aspekten bezieht:

  • Wahrung der Menschenrechte,
  • Korruptionsbekämpfung
  • Umwelt- und Sozialbelange sowie Interessen der Beschäftigten und Umsetzung von Diversität bei der Zusammensetzung der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und des Aufsichtsrats.

Dieses CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz schreibt also die Berichtspflicht auf nationaler Ebene vor und verfolgt den Ansatz „Comply or Explain“. Das bedeutet, wenn ein Unternehmen keine Strategie für die oben genannten Punkte verfolgt, muss es eine Erklärung vorlegen, warum das so ist.

Kurzer Exkurs:

Was genau heißt eigentlich „CSR“ und „CSRD“?

Die „Coporate Social Responsibility“ (kurz: CSR) bezeichnet die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens. Dazu gehören soziale, ökologische und ökonomische Aspekte. Durch die EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) sollen diesbezügliche Berichterstattungspflichten erweitert werden.

Was ist die Zielsetzung der Berichtspflicht?

Mit der Berichtspflicht soll ein nachhaltigeres und verantwortungsbewussteres Handeln der Unternehmen unterstützt und gefördert werden. Die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit darstellen zu müssen – sei es gegenüber Kunden, Lieferanten, der Politik, dem Kapitalmarkt oder weiteren Stakeholdern – soll als Hebel für nachhaltige Entwicklung im Unternehmen dienen.

Die CSR Berichtspflicht-

Wer ist in Zukunft dazu verpflichtet

Bislang galt ja die Berichtspflicht nur für börsennotierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern. Und genau das wird sich jetzt ändern, da ab dem 01. Januar 2024, diese Pflicht zur Berichterstattung für alle Unternehmen gilt, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Bilanzsumme beträgt mehr als 20 Mio. Euro.
  • Der Nettoumsatzerlös beträgt mindestens 40 Mio. Euro.
  • Das Unternehmen verfügt über mehr als 250 Beschäftigte.

Soweit so gut und was ist mit den kleinen und mittlere Unternehmen? Diese sollen laut Entwurf auch ab 2026 zur Berichterstattung verpflichtet werden. Zudem wird ab dem Geschäftsjahr 2023 der CRS-Bericht nicht mehr separat, sondern im Lagebericht der Unternehmen erfolgen.

Hier geht´s zum Gesetz >>Link:

Der frühe Vogel fängt den Wurm

Aber CSR-Strategien haben viele Unternehmen nicht in der Schublade parat liegen. Immerhin geht es hier um Entscheidungen für viele Jahre, die in den obersten Führungskreisen, beim Eigentümer, im Aufsichtsrat oder durch den CEO gefällt werden müssen. Und selbst Unternehmen, die bisher bereits unter die Berichtspflicht fielen und damit einen Vorsprung haben, müssen mit der neuen CSRD so manche Daten neu oder anders aufbereiten.

Nachhaltigkeitsberatung

Daher lassen Sie uns gemeinsam aktiv werden und das neue Jahr nutzen, um (noch mehr) Nachhaltigkeit in Ihr Unternehmen einziehen zu lassen.

Nachhaltigkeitsberatung ist systemisch Denken um einen Unterschied zu machen. Deshalb brennen wir für dieses Thema!

Neue Ziele aus der EU-Taxonomie treten in Kraft!

Und was hat das alles jetzt mit der Ebene der EU zu tun, könnten Sie sich fragen?

Hier verhält es sich so, dass die EU-Taxonomie-Verordnung eigentlich bereits am 12.Juli 2020 in Kraft getretten ist. Und da eine EU-Verordnung ein „Rechtsakt mit allgemeiner Gültigkeit“ ist, wird die Umsetzung Schritt für Schritt durch die nationalen Gesetzgerber durchgesetzt. Warum ist das jetzt interessant?

Da das ab dem 01.Januar 2023 die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser,-und Meeresressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung etc. (Umweltziele) betrifft.

Daher wird es folglich auch in Deutschland bald ein Thema in allen Unternehmen werden. Und dafür gibt es jetzt, wie wir finden, sehr sinnvolles Handwerkszeug aus Brüssel. Man höre und staune!

Aber alles auf Anfang – wir klären Sie auf!

Kurzer Exkurs:

Was ist die EU- Taxonomie?

Die EU- Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten nach wissenschaftlich basierten Kriterien als „nachhaltig“ einstuft. Damit will die EU-Kommission ihren „Europäischen Green Deal“ umsetzen.

Welchen Nutzen hat die EU- Taxonomie?

Das Regelwerk der Taxonomie soll also gleich mehrere Funktionen erfüllen: Es soll Investitionen in Nachhaltigkeit erhöhen, Sicherheit für Investoren schaffen, Privatanleger vor Greenwashing schützen, Unternehmen helfen, klimafreundlicher zu werden, Marktfragmentierung abmildern und dazu beitragen, Investitionen dorthin zu verlagern, wo sie am dringendsten benötigt werden.

In der Taxonomie sind insgesamt 6 gemeinsame Nachhaltigkeitsziele festgelegt. Für die folgenden beiden Ziele gelten bereits seit dem 01.01.2022 neue Berichtspflichten für die Unternehmen:

1. Klimaschutz

2. Anpassung an den Klimawandel

Für die obigen Ziele müssen die Unternehmen Reports über ihre „Corporate Social Responsibility“ (CSR) erstellen, um ihre gesellschaftliche Verantwortung für nachhaltiges Wirtschaften nachzuweisen. Ergänzend hierzu kommen ab 01.01.2023 die folgenden 4 Ziele hinzu:

3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Laut dem festgelegten Schema der EU-Taxonomie gilt eine Aktivität als nachhaltig, wenn sie:

  • eines der Taxonomie-Ziele wesentlich fördert (Substantial Contribution (SC)-Kriterium),
  • keines der anderen Taxonomie-Ziele verletzt (Do No Significant Harm (DNSH)-Kriterium)
  • und bestimmte Mindeststandards (vor allem Menschen- und Arbeitnehmerrechte betreffend) einhält (Minimum Safeguards).

Wer ist wann verpflichtet, was zu berichten?

Die EU-Taxonomie betrifft also zum einen die großen kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und zum anderen die Anbieter von Finanzprodukten oder Finanzberatung. Also Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch vermarkten wollen, sind verpflichtet, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in ihrem Portfolio zu berichten.

UND WICHTIG:

Sie betrifft auch alle Unternehmen die (gegenwärtig oder unter der neuen CSRD Richtlinie künftig) zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU verpflichtet sind.

Alle oben genannten Unternehmen, müssen daher künftig in Ihren CSR Berichten Angaben darüber machen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigem Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Das ist einerseits gut für das Thema Nachhaltigkeit aber die EU-Taxonomie bringt für die meisten Betriebe einen erheblichen Aufwand mit sich. Ganz gleich in welcher Größenordnung Ihr Unternehmen spielt – künftig werden Sie immer öfter Daten zur eigenen Nachhaltigkeit parat haben müssen. Wir empfehlen Ihnen daher sich möglichst frühzeitig mit den eigenen Klima- und Umweltkennzahlen auseinander zu setzen.

Gerne unterstützen wir Sie ganz individuell dabei, das Thema Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen zu etablieren.

Lassen Sie uns gemeinsam die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit angehen! Wir freuen uns auf Sie!

 

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